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Realschulen

Die Realschule umfasst die Klassen 5 - 10 (Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist Richtschnur für die gemeinsame Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten.

 

Eintritt


Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Empfehlungen der Grundschule für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint, berücksichtigen.

 

Erprobungsstufe


In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.
In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

 

Übergangsmöglichkeiten


Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll erachtet, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.
Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, so ist den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig ein Beratungstermin anzubieten.

 

Unterrichtsfächer


Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik)
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
  • Englisch (1. Fremdsprache)
  • Kunst/Musik/Textilgestaltung
  • Religionslehre
  • Sport

In den Klassen 7 - 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die Schulämter gemeinsam für mehrere Schulen ein.

 

Die Organisation des Unterrichts


In den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden. Beginnend mit der Klasse 7 tritt neben den Unterricht im Klassenverband der Wahlpflichtunterricht, der in Kursen erteilt wird.

 

Wahlpflichtunterricht


In der Klasse 7 umfasst der Wahlpflichtunterricht als Wahlpflichtbereich I nur die zweite Fremdsprache. Alle Schülerinnen und Schüler der Realschule lernen in dieser Klasse eine zweite Fremdsprache kennen. Beim Wechsel in die Klasse 8 besteht die Wahlmöglichkeit, die zweite Fremdsprache weiterzuführen oder durch ein anderes Wahlpflichtfach zu ersetzen.

Mit der Klasse 8 setzt die eigentliche Schwerpunktsetzung im Wahlpflichtunterricht ein. Jede Realschule bietet mindestens drei unterschiedliche Schwerpunkte an. Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten zur Leistungsfeststellung geschrieben.

Entscheidend für den Zugang zu einem der angebotenen Schwerpunkte ist die von den Erziehungsberechtigten getragene Wahlentscheidung der Schülerin oder des Schülers.

Einen fremdsprachlichen Schwerpunkt mit Weiterführung der zweiten Fremdsprache bis zum Realschulabschluss bietet jede Realschule an.

Die Einrichtung der weiteren Schwerpunkte wird von den Möglichkeiten der einzelnen Realschule bestimmt. Möglich sind

  • ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit Physik oder Chemie oder Biologie oder Technik oder Informatik als Schwerpunktfach
  • ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften als Schwerpunktfach
  • ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst als Schwerpunktfach.

Der Wahlpflichtunterricht erreicht ab Klasse 9 mit dem Beginn des Wahlpflichtbereichs II seinen vollen Umfang. Hier können zusätzlich zum gewählten Schwerpunkt die Lerninhalte aller Fächer ergänzt oder vertieft und weitere Fremdsprachen angeboten werden. Die Realschule kommt mit dieser Form der individuellen Schwerpunktsetzung den unterschiedlichen Lernbedürfnissen, Begabungen und Befähigungen ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen. Durch einen breiten Bereich verbindlicher Fächer und gleichwertiger Lernangebote in den verschiedenen Schwerpunkten wird für die Schülerinnen und Schüler ein einheitliches Abschlussniveau gesichert.

 

Bilinguale Realschulen


Derzeit bieten 34 Realschulen in Nordrhein-Westfalen zusätzlich auch bilingualen Unterricht an. Nach verstärktem Fremdsprachenunterricht in der Erprobungsstufe wird hier ab der Klasse 7 auch Unterricht in einzelnen Sachfächern in einer der Fremdsprachen Englisch, Niederländisch oder Französisch erteilt. Beginnend mit dem Fach Erdkunde erweitern die Schulen in den höheren Klassen den bilingualen Unterricht auf Geschichte und/oder Politik. Bilingualer Unterricht wendet sich an Kinder, denen das Sprachenlernen leicht fällt. Er strebt sowohl eine erhöhte allgemeine Sprachkompetenz an als auch die Fähigkeit, fachliche Sachverhalte aus Wirtschaft, Kultur und Politik in der Fremdsprache zu verstehen, zu verarbeiten und darzustellen.
Informationen, an welchen Schulen und in welchen Fächern ein bilinguales Angebot besteht, finden Sie unter Schule suchen.
Über den bilingualen Unterricht an Realschulen informiert ein ausführlicher Bericht aus dem Jahr 2001.

 

Abschlüsse und Berechtigungen


An der Realschule können alle in der Sekundarstufe I erreichbaren Abschlüsse erworben werden:
Vorrangig führt die Realschule mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 zum Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife. Schülerinnen und Schüler, die die Fachoberschulreife erworben haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Berechtigung wird erteilt, wenn in allen
Fächern befriedigende oder bessere Leistungen vorliegen. Darüber hinaus bestehen Ausgleichsmöglichkeiten.

 

Weitere Abschlüsse

  • der dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertige Abschluss
  • der dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertige Abschluss
Einträge 

Montanus-Realschule

Steinbücheler Straße 50, 51377 Leverkusen Steinbüchel
montanusrealschule.schulen-lev.de
Telefon0214 85 18 0
Fax0214 85 18 20
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Montanus-Realschule

Realschule Am Stadtpark

Am Stadtpark 23, 51373 Leverkusen Wiesdorf
rs.am.stadtpark.schulen-lev.de
Telefon0214 31 02 01 0
Fax0214 31 02 01 9
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Theodor-Heuss-Realschule

Wiembachallee 42
theodor-heuss-rs.schulen-lev.de
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Fax02171 72 56 30
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