Start Schule Hauptschulen

Hauptschulen

Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist Richtschnur für die gemeinsame Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten.

 

Eintritt


Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Empfehlungen der Grundschule für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten erscheint, berücksichtigen.

 

Erprobungsstufe


In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Hauptschule heran. In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

 

Übergangsmöglichkeiten


Nach Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe, ist nach entsprechenden Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform möglich. Ein Schulwechsel ist auch nach Klasse 5 möglich, er bildet aber die Ausnahme. Wenn die Schule einen Wechsel für sinnvoll erachtet, teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet gleichzeitig ein Beratungsgespräch an.

 

Unterrichtsfächer


Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre (Geschichte/Politik, Erdkunde)
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Englisch
  • Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft)
  • Musik/Kunst/Textilgestaltung
  • Religionslehre
  • Sport

Englisch ist Pflichtfach von Klasse 5 bis 10.

In den Klassen 7 - 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Grundlegende Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt der Lernbereich Arbeitslehre. Er hat außerdem die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Der Unterricht wird durch Betriebserkundungen und durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika sowie Projekte ergänzt. Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die Schulämter gemeinsam für mehrere Schulen ein.

 

Die Organisation des Unterrichts


Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an und dient vor allem dem Ziel, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen Kindes zu erkennen und zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausgleichen von Benachteiligungen und Lernrückständen. In den Klassen 7 - 10 wird der Unterricht als Pflichtunterricht im Klassenverband und in Fachleistungskursen sowie als Wahlpflichtunterricht erteilt.

 

Fachleistungskurse


Entsprechend dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler wird ab Klasse 7 der Unterricht in den Fächern Mathematik und Englisch in Fachleistungskursen auf zwei Anspruchsebenen (Grund- und Erweiterungskurs) erteilt. Ihrer Leistungsentwicklung entsprechend können Schülerinnen und Schüler zwischen Grund- und Erweiterungskursen wechseln.

 

Wahlpflichtunterricht


In den Klassen 7 - 10 werden der Pflichtunterricht und der Unterricht in Fachleistungskursen durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Der Wahlpflichtunterricht kann in den Klassen 7 und 8 alle Fächer des Pflichtbereichs und weitere Fächer umfassen. Die Schülerinnen und Schüler wählen ihren Interessen entsprechend aus.

Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10 Typ A soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften angeboten werden.

Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.

 

Der Jahrgang 10


Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:

  • Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.
  • Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.

 

Förderunterricht


Förderunterricht kann in allen Klassen zusätzlich angeboten werden. In den Klassen 9 und 10 Typ B wird Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt.

 

Ganztagsschule


Hauptschulen werden auch als Ganztagsschulen geführt. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen bis 16.00 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzunehmen. Das schließt zusätzliche Fördermaßnahmen sowie Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben ein.

 

Abschlüsse und Berechtigungen


An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 vergeben wird. Er berechtigt zum Besuch der Klasse 10 Typ A oder - bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch,Mathematik und Englisch und guten Leistungen in weiteren Fächern - zum Besuch der Klasse 10 Typ B.
  • der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
  • der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife,der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ B vergeben wird. Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule), wenn in allen Fächern befriedigende oder bessere Leistungen vorliegen.
Einträge 

Gemeinschaftshauptschule Neukronenberg

Neukronenberger-Str. 81, 51381 Leverkusen Quettingen
www.ghs.neukronenberg.schulen-lev.de
Telefon02171 94 76 50
Fax02171 94 76 55 5
E-Mail

Gemeinschaftshauptschule Neukronenberg

Städt. Gemeinschaftshauptschule

Görresstraße 11, 51373 Leverkusen Küppersteg
Telefon0214 67 99 80
Fax0214 67 99 82 5
E-Mail

Städtische Katholische Hauptschule

Im Hederichsfeld 19, 51379 Leverkusen Opladen
www.khs-leverkusen.de
Telefon02171 10 97
Fax02171 29 31 7
E-Mail

Städtische Katholische Hauptschule

Theodor-Wuppermann-Schule

Scharnhorststraße 5, 51377 Leverkusen Manfort
tws.schulen-lev.de
Telefon0214 87 63 91 1
Fax0214 87 63 92 5
E-Mail

Theodor-Wuppermann-Schule

Texte: Copyright © Lev-Lernt. Alle Rechte vorbehalten.

Fotos unter Creative Commons Lizenz:

Namensnennung "Foto: Lev-Lernt" und keine Bearbeitung

Creative Commons Lizenzvertrag