Das Gymnasium umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10, in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist Richtschnur für die gemeinsame Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten.
Eintritt
Alle Kinder können nach der Grundschule an einem Gymnasium angemeldet werden, sofern sie ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule haben. Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Empfehlungen der Grundschule für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint, berücksichtigen.
Erprobungsstufe
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums heran.
In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums., Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 des Gymnasiums versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
Übergangsmöglichkeiten
Ein Wechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Für einen Wechsel von einer anderen Schulform zum Gymnasium ist es zusätzlich erforderlich, dass die Schülerin oder der Schüler ab Klasse 7 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll erachtet, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.
Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, so ist den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig ein Beratungstermin anzubieten.
Unterrichtsfächer
Der Unterricht in der Sekundarstufe I des Gymnasiums wird im Pflichtbereich in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:
- Deutsch
- Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik)
- Mathematik
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
- 1. Fremdsprache (ab Klasse 5)
- 2. Fremdsprache (ab Klasse 7)
- Musik/Kunst/Textilgestaltung
- Religionslehre
- Sport
Die 1. Fremdsprache ist in der Regel eine moderne Fremdsprache oder Latein.
An über hundert Gymnasien wird die 1. Fremdsprache als bilingualer Bildungsgang angeboten.
Als 2. Fremdsprache können Latein, Englisch oder Französisch oder die Muttersprache an Stelle der 2. Fremdsprache gewählt werden. Wer nicht Englisch als 1. Fremdsprache belegt, muss Englisch als 2. Fremdsprache wählen. Schulen, die in Klasse 5 mit Französisch oder Latein als 1. Fremdsprache beginnen, können in den Klassen 5 und 6 zusätzlich eine Arbeitsgemeinschaft englisch einrichten. Näher Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Handreichungen.
An zahlreichen Gymnasien gibt es außerhalb des Unterrichts die Möglichkeit, freiwillig an sportlichen, musischen, fremdsprachlichen oder sonstigen Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen.
In den Klassen 7 - 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die Schulämter gemeinsam für mehrere Schulen ein.
Die Organisation des Unterrichts
Der Unterricht wird in der Regel in allen Fächern des Pflichtbereichs im Klassenverband erteilt. Für die Fremdsprachen, Religionslehre und Sport können klassenübergreifende Gruppen gebildet werden. Beginnend mit der Klasse 7 tritt neben den Unterricht im Klassenverband der Wahlpflichtunterricht (Wahlpflichtbereich I). In der Klasse 7 umfasst der Wahlpflichtbereich die zweite Fremdsprache. Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums lernen in dieser Klasse eine zweite Fremdsprache. In den Klassen 9 und 10 wird der Unterricht im Wahlpflichtbereich nach Kursen differenziert erteilt.
Wahlpflichtunterricht
Es ist die Aufgabe des Wahlpflichtbereichs in den Klassen 9 und 10 (Wahlpflichtbereich II), den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Möglichkeiten der Schule eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, die ihren Neigungen und Interessen entspricht sowie die Wahl der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet.
Dies geschieht einmal durch das Angebot einer dritten Fremdsprache, zum anderen durch Schwerpunktsetzungen im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, im gesellschaftswissenschaftlichen und im künstlerischen Bereich. Gegebenenfalls können auch schwerpunktübergreifende Angebote gemacht werden. Der Unterricht im Wahlpflichtbereich II ist dreistündig, die dritten Fremdsprachen werden vierstündig erteilt.
Nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule können angeboten werden:
- im fremdsprachlichen Bereich:
Latein, Griechisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Niederländisch und die Muttersprache an Stelle einer Fremdsprache,
- im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt:
abgestimmte Kombinationen der Fächer Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Informatik,Technik oder dreistündige Angebote in den Fächern Informatik, Technik, Ernährungslehre,
- im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt:
abgestimmte Kombinationen der Fächer Geschichte, Erdkunde, Politik; dreistündige Angebote in Politik (Wirtschaft) und Erziehungswissenschaft,
- im künstlerischen Schwerpunkt:
abgestimmte Kombinationen der Fächer Kunst, Musik, Textilgestaltung oder dreistündige Angebote in den Fächern Kunst, Musik,
- schwerpunktübergreifend:
z.B. Kombinationen zwischen Fremdsprachen und Erdkunde; Informatik bzw. Technik und Politik.
Im Wahlpflichtbereich II werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 pro Jahr vier schriftliche Arbeiten zur Leistungsfeststellung geschrieben. Pro Schuljahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (Facharbeit) ersetzt werden.
Ganztagsschule
Einige Gymnasien werden als Ganztagsschulen geführt. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen der Woche bis 16.00 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzunehmen. Das schließt zusätzliche Fördermaßnahmen sowie Hilfe bei der Erledigung der Hausaufgaben ein.
Abschlüsse und Berechtigungen
Im Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden.
In der Sekundarstufe I
- Hauptschulabschlüssen gleichwertige Abschlüsse
Mit der Versetzung in die Klasse 10 erwerben Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums einen dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Bei Nichtversetzung wird er unter bestimmten Bedingungen zuerkannt. Am Ende der Klasse 10 kann ein dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertiger Abschluss zuerkannt werden.
- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife. Unter bestimmten Bedingungen kann auch nicht versetzten Jugendlichen die Fachoberschulreife zuerkannt werden. Wer das Gymnasium mit Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - verlässt, kann in einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang der Sekundarstufe II (Berufskolleg) oder in ein Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) eintreten.
- Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erworben. Voraussetzung für den Erwerb dieser Berechtigung sind im Allgemeinen ausreichende Leistungen in allen Fächern.
In der Sekundarstufe II
- Abitur
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5-10 des Gymnasiums fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Die Oberstufe besteht aus einer Einführungsphase, der Jahrgangsstufe 11, und der Qualifikationsphase, den Jahrgangsstufen 12 und 13. Der bisherige Klassenverband wird durch ein Kurssystem ersetzt. Der Unterricht wird in der Jahrgangsstufe 11 in Grundkursen und in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in einem System von Grund- und Leistungskursen erteilt. Neben einem verbindlichen Pflichtbereich ist durch die Wahl bzw. Kombination der Kurse eine individuelle Schwerpunktsetzung möglich.
Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.
An drei Gymnasien des Landes kann im Rahmen eines Kooperationsprogramms der deutschen und der französischen Regierung gleichzeitig mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife das französische Baccalauréat erworben werden. An einem dieser Gymnasien ist auch der Erwerb des International Baccalauréat möglich.
- Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11
Wenn die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung verlassen wird, kann unter bestimmten Bedingungen der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 und nach der Jahrgangsstufe 12 zuerkannt werden. Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 erworben. In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt. Dieser Abschluss wird außer in Nordrhein-Westfalen, in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland anerkannt.
- Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12
Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 wird unter bestimmten Bedingungen vergeben und in Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum absolviert wird.