In der Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums in einem umfassenden Gesamtangebot zusammengefasst. Die Eltern, die Kinder und die Lehrerinnen und Lehrer legen im Verlauf der Schulzeit gemeinsam und schrittweise fest, welcher Bildungsgang und -abschluss den persönlichen Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler am besten entspricht.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10, in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule hat die gleichen Fächer, die gleichen Richtlinien, die gleichen Unterrichtsorganisation und die gleichen Abschlussmöglichkeiten wie die Oberstufe des Gymnasiums.
Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist Richtschnur für die gemeinsame Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten.
Eintritt
Die Gesamtschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben.
Unterrichtsfächer
Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:
- Deutsch
- Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik)
- Englisch
- Mathematik
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
- Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft)
- Musik/Kunst/Textilgestaltung
- Religionslehre
- Sport
Englisch ist als erste Fremdsprache von Klasse 5 - 10 Pflichtfach. Französisch, Latein oder eine andere moderne Fremdsprache können ab Klasse 7 im Wahlpflichtfach I als zweite Fremdsprache oder im Wahlpflichtbereich II ab Klasse 9 als zweite oder dritte Fremdsprache gewählt werden. An Stelle einer Fremdsprache kann die Schule die Muttersprache von Schülerinnen und Schülern anbieten. Voraussetzung für die allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist das Erlernen mindestens einer zweiten Fremdsprache. Damit kann in der Gesamtschule ab Klasse 7, ab Klasse 9 oder mit Beginn der gymnasialen Oberstufe in Klasse 11 begonnen werden.
In den Klassen 7 - 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. Er wird in der Schule oder gemeinsam für mehrere Schulen eingerichtet.
Die Organisation des Unterrichts
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 der Gesamtschule wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen sowie -inhalte der Grundschule an und dient vor allem dem Ziel, die im einzelnen Kind angelegten Möglichkeiten zu erkennen und zu entfalten.
In den Klassen 7 bis 10 lernen die Schülerinnen und Schüler in einer Reihe von Fächern weiterhin im Klassenverband; in einer mit den Jahrgangsstufen zunehmenden Zahl von Fächern wird der Unterricht in Kursen erteilt, die nach Leistung und Neigung gebildet werden.
Nicht alle Kinder lernen das Gleiche oder auf die gleiche Weise. Deshalb bietet die Lehrerin oder der Lehrer innerhalb der Klasse unterschiedliche Aufgaben, Hilfen oder Lernstoffe an. Häufig werden in der Klasse auch kleinere Lerngruppen gebildet, in denen die Kinder die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe erlernen und erleben. Wenn allerdings die Lernrückstände bei einzelnen Kindern zu groß sind, kann für sie zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden. Förderunterricht kann auch zur Unterstützung besonderer fachlicher Leistungen und Interessen angeboten werden.
Fachleistungskurse
Interessen und Neigungen sind unterschiedlich. Ebenso gibt es Unterschiede im Leistungsvermögen. Daher werden ab Klasse 7 in einigen Fächern Fachleistungskurse gebildet: Englisch, Mathematik ab Klasse 7, Deutsch ab Klasse 8 oder 9 und Physik oder Chemie ab Klasse 9. Fachleistungskurse sind Lerngruppen, in denen der Unterricht unterschiedlich hohe Anforderungen stellt. Bei der Kurseinstufung muss die Schule die Eltern beteiligen. Bestimmte Entscheidungen sind an die Zustimmung der Eltern gebunden.
Bis zur Klasse 10 können die Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Leistungsentwicklung zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln (in der Regel zu Beginn des Schuljahres). Gezielte Fördermaßnahmen sollen das Überwechseln in einen Erweiterungskurs erleichtern und auch denjenigen helfen, die im Erweiterungskurs Schwierigkeiten haben.
Wahlpflichtunterricht
Ab Klasse 7 haben alle neben dem gemeinsamen Unterricht Wahlpflichtunterricht. Die Schülerinnen und Schüler können von drei Lernbereichen denjenigen wählen, der ihnen am meisten zusagt:
- eine 2. Fremdsprache (z.B. Französisch, Latein, Spanisch)
- Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft)
- Naturwissenschaften
Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und Gestalten anbieten.
Ab Klasse 9 wird der Wahlpflichtunterricht auf ein zweites Fach ausgedehnt. Die in der Klasse 7 getroffene Entscheidung kann durch einen der anderen Lernbereiche ergänzt werden. Im Wahlpflichtbereich ab Klasse 9 können auch praxisbezogene Kurse (z.B. Maschinenschreiben, Stenographie, Schlosserarbeiten, Bürokunde usw.) und Kurse mit Inhalten aus den Lernbereichen Musik/Kunst/Textilgestaltung oder Sport angeboten werden.
Bilingualer Unterricht
Etwa 10 Prozent der Gesamtschulen bieten bilingualen Unterricht an, zumeist in Englisch. Informationen, an welchen Gesamtschulen ein bilinguales Angebot besteht, finden Sie unter Schule suchen.
Über die Erfahrungen mit bilingualem Unterricht an Gesamtschulen informiert ein ausführlicher Bericht aus dem Jahr 1999.
Versetzung
Von Klasse 5 bis in die Klasse 9 gehen Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule jeweils ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse über. Lernschwächen und Lernausfällen in einzelnen Fächern begegnet die Gesamtschule mit gezielten Fördermaßnahmen bzw. mit der Möglichkeit, dass in unterschiedlichen Fachleistungskursen gelernt werden kann. Die Klassenkonferenz kann den Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Fördermöglichkeiten der Schule ohne Erfolg ausgeschöpft sind. Die Entscheidung liegt nach sorgfältiger Beratung durch die Schule bei den Eltern, die eine Wiederholung auch von sich aus beantragen können.
Gesamtschule als Ganztagsschule
In der Regel werden Gesamtschulen in den Klassen 5 bis 10 als Ganztagsschulen geführt. Sie bieten die Möglichkeit, im Rahmen einer 5-Tage-Woche zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen bis etwa 16.00 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzunehmen. In der Regel ist dieses Angebot der Schule nach den Interessen und Erfordernissen der Kinder unterschiedlichen Alters und nach den Bedürfnissen der Eltern gestaffelt.
Die Ganztagsschule bietet über den Unterricht hinaus Betreuung oder Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben an. Dabei wird Gelegenheit gegeben, einen Teil der Hausaufgaben unter sachkundiger Aufsicht selbstständig oder - sofern notwendig - unter fachlicher Anleitung zu erledigen. Insoweit kann die Ganztagsschule das Elternhaus und die Kinder in der häuslichen Freizeit entlasten. Auf das Üben und Arbeiten zu Hause kann allerdings nicht verzichtet werden. Mit steigendem Alter der Jugendlichen nimmt der Umfang und die Qualität eigenständiger Hausarbeit zu. Dabei sollten sie zunehmend lernen, selbst die Verantwortung für ihre Arbeitsergebnisse zu übernehmen.
Einen wichtigen Bestandteil der Ganztagsschule stellen außerdem Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleinere Schülergruppen dar, die Lernrückstände ausgleichen müssen oder die ihre Voraussetzungen für zusätzliche Lernanforderungen verbessern wollen.
Andererseits bietet die Ganztagsschule vielfältige Gelegenheiten zu musischer, handwerklicher und sportlicher Betätigung, wie z.B.: Schülertheater, Orchester, Schulchor, Malkurse, Töpferkurse, Schlosserarbeiten, Arbeit im Schulgarten, Nähkurs, Textilarbeiten, Volleyball, Schwimmen, Tennis, Tanz oder Gymnastik. Immer mehr Gesamtschulen arbeiten mit außerschulischen Partnern zusammen, um das Angebot an Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten zu erweitern.
In der Mittagspause wird in der Ganztagsschule eine warme Mahlzeit angeboten. Die Höhe des Elternanteils an den Essenskosten wird jeweils vom Schulträger festgesetzt.
Abschlüsse und Berechtigungen
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt:
In der Sekundarstufe I
- nach Klasse 9
- nach Klasse 10
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10
oder
- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben Jugendliche mit dem Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
In der Sekundarstufe II
Abitur
- Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5-10 der Gesamtschule fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Die Oberstufe besteht aus einer Einführungsphase, der Jahrgangsstufe 11, und der Qualifikationsphase, den Jahrgangsstufen 12 und 13. Der bisherige Klassenverband wird durch ein Kurssystem ersetzt. Der Unterricht wird in der Jahrgangsstufe 11 in Grundkursen und in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in einem System von Grund- und Leistungskursen erteilt. Neben einem verbindlichen Pflichtbereich ist durch die Wahl bzw. Kombination der Kurse eine individuelle Schwerpunktsetzung möglich.
- Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11
- Wenn die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung verlassen wird, kann unter bestimmten Bedingungen der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 und nach der Jahrgangsstufe 12 zuerkannt werden. Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 wird mit der Versetzung Leistungsbedingungen (Noten) für den Sekundarabschluss - Fachoberschulreife - und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule in die Jahrgangsstufe 12 erworben. In Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife zuerkannt. Dieser Abschluss wird nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen anerkannt.
Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12
- Der schulische Anteil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 wird unter bestimmten Bedingungen vergeben und in Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum absolviert wird. Nähere Einzelheiten können der Schrift "Die gymnasiale Oberstufe" und der Broschüre "Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife" entnommen werden.